Wer rechtlich Praktikant ist – und wer nicht
Das Gesetz definiert den Begriff in § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLoG: Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Vertrags, wer sich für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer betrieblichen Tätigkeit unterzieht, um sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten – ohne dass es sich um eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz handelt. Zwei Merkmale sind entscheidend: Der Lernzweck steht im Vordergrund, und die Dauer ist begrenzt. Fehlt der Lernzweck, weil die Person schlicht eine Arbeitskraft ersetzt, liegt kein Praktikum vor, sondern ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis – mit allen Folgen für Vergütung und Kündigungsschutz.
Für den Vertrag gilt § 26 BBiG: Auf Praktikanten sind die Vorschriften für Auszubildende in den §§ 10 bis 23 und 25 BBiG entsprechend anzuwenden, allerdings mit Erleichterungen – die Probezeit darf kürzer sein als ein Monat, auf die Vertragsniederschrift nach § 11 BBiG kann verzichtet werden, und Schadensersatz bei vorzeitiger Lösung nach der Probezeit ist ausgeschlossen. Den Verzicht auf die Niederschrift hat das Nachweisgesetz 2022 allerdings faktisch aufgehoben: § 2 Abs. 1a NachwG verpflichtet jeden, der einen Praktikanten einstellt, unverzüglich nach Vertragsschluss und spätestens vor Beginn die wesentlichen Bedingungen schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und auszuhändigen. Mindestinhalt sind Name und Anschrift der Parteien, die Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer, die tägliche Praktikumszeit, Zahlung und Höhe der Vergütung, die Dauer des Urlaubs und ein Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Schülerpraktika sind ein Sonderfall. Das zwei- oder dreiwöchige Betriebspraktikum, das die Schule während der Vollzeitschulpflicht organisiert, ist kein Beschäftigungsverhältnis; § 5 Abs. 2 Nr. 2 JArbSchG erlaubt es ausdrücklich, und die Schülerinnen und Schüler bleiben über die Schule gesetzlich unfallversichert. Mindestlohn gibt es nicht – § 22 Abs. 2 MiLoG nimmt Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung ohnehin vom Gesetz aus. Die Beschäftigungsgrenzen des Jugendarbeitsschutzes gelten aber auch hier.
Mindestlohn: die vier Ausnahmen des § 22 MiLoG
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde, ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das rund 2.409 Euro im Monat (2027: rund 2.531 Euro). Diesen Betrag schuldet ein Betrieb jedem Praktikanten, der nicht unter eine der vier Ausnahmen des § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG fällt. Die Tabelle zeigt, welche das sind und was sie in der Praxis voraussetzen.
| Praktikumsart | Mindestlohn? | Voraussetzungen und Fallstricke |
|---|---|---|
| Pflichtpraktikum (Nr. 1) | nein | Verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, Ausbildungsordnung, hochschulrechtlichen Bestimmung oder Berufsakademie-Ausbildung. Keine Höchstdauer. Das BAG hat mit Urteil vom 19.01.2022 (5 AZR 217/21) bestätigt, dass auch ein sechsmonatiges Vorpraktikum ausgenommen ist, das die Hochschulordnung als Zulassungsvoraussetzung verlangt – die Person muss also noch nicht eingeschrieben sein. Nachweis: Studien- oder Prüfungsordnung zur Personalakte nehmen. |
| Orientierungspraktikum (Nr. 2) | nein, bis drei Monate | Freiwillig, zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium. Ab dem Tag, an dem drei Monate überschritten werden, gilt nach herrschender Auffassung der Mindestlohn rückwirkend für die gesamte Dauer. Unterbrechungen durch Krankheit oder Urlaub verlängern die Frist, wenn ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang bleibt und die drei Monate insgesamt nicht überschritten werden (BAG, Urteil vom 30.01.2019 – 5 AZR 556/17). |
| Begleitendes Praktikum (Nr. 3) | nein, bis drei Monate | Freiwillig, begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung – die Person ist also bereits Auszubildende oder Studierende. Zusätzliche Bedingung: Es darf zuvor kein solches Praktikum mit demselben Betrieb bestanden haben. Ein zweites dreimonatiges Praktikum im selben Betrieb ist damit voll mindestlohnpflichtig. |
| Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsvorbereitung (Nr. 4) | nein | Maßnahmen nach § 54a SGB III oder §§ 68 bis 70 BBiG, in der Regel über die Agentur für Arbeit vermittelt und gefördert; die Vergütung richtet sich nach dem Förderrahmen. |
| Absolventen- und sonstige freiwillige Praktika | ja, ab dem ersten Tag | Nach Abschluss von Ausbildung oder Studium gibt es nichts mehr zu orientieren oder zu begleiten – keine Ausnahme greift. Dasselbe gilt für Praktika ohne Bezug zu einer Ausbildung, etwa zur „Probezeit" vor einer Festanstellung. |
Drei Fehler wiederholen sich in kleinen Betrieben. Erstens wird die Drei-Monats-Grenze mit einer Verlängerung überschritten, weil das Praktikum gut läuft – dann ist der Mindestlohn für alle Monate nachzuzahlen, nicht nur für den vierten. Zweitens wird ein Praktikum nach dem Bachelor als „Orientierung" für den Master deklariert; das trägt nur, wenn der Masterstudiengang tatsächlich eine andere Richtung einschlägt und die Orientierung glaubhaft ist. Drittens wird das Pflichtpraktikum nicht belegt: Ohne die Studien- oder Prüfungsordnung in der Akte kann der Betrieb bei einer Prüfung durch den Zoll nicht nachweisen, dass die Ausnahme greift. Ausgenommene Praktikanten dürfen selbstverständlich trotzdem vergütet werden; viele Betriebe zahlen eine Aufwandsentschädigung, die dann sozialversicherungsrechtlich als Entgelt zählt.
Arbeitszeit: Arbeitszeitgesetz oder Jugendarbeitsschutz
Praktikanten sind „zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte" im Sinne von § 2 Abs. 2 ArbZG. Für volljährige Praktikanten gelten daher dieselben Grenzen wie für das übrige Team: acht Stunden werktäglich, bis zu zehn Stunden mit Ausgleich auf acht Stunden im Durchschnitt von sechs Monaten, Pausen von 30 Minuten ab sechs und 45 Minuten ab neun Stunden, elf Stunden Ruhezeit und das Sonntagsverbot mit den Branchenausnahmen des § 10 ArbZG. Die Praktikumszeit sollte im Nachweis realistisch stehen – wer 35 Stunden vereinbart und 45 arbeiten lässt, produziert Mehrarbeit, die bei mindestlohnpflichtigen Praktika zu vergüten ist.
Für Praktikanten unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, Pausen von 30 Minuten ab viereinhalb und 60 Minuten ab sechs Stunden, zwölf Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen, keine Beschäftigung vor 6 und nach 20 Uhr und grundsätzlich freie Wochenenden. Noch vollzeitschulpflichtige Kinder dürfen im Betriebspraktikum nur bis zu sieben Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche beschäftigt werden (§ 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Satz 1 Nr. 2 JArbSchG). Diese Grenzen sind eng, und die Aufsichtsbehörden prüfen sie bei Schülerpraktika mit Vorliebe – ein Spätdienst in der Gastronomie bis 22 Uhr ist für einen 16-jährigen Praktikanten nicht zulässig, auch wenn der Betrieb nach dem Arbeitszeitgesetz Abendarbeit leisten darf.
Urlaub, Krankheit, Zeugnis: was Praktikanten sonst zusteht
- Urlaub: Das Bundesurlaubsgesetz zählt in § 2 auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten zu den Arbeitnehmern. Praktikanten haben daher Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche, bei kürzeren Praktika anteilig ein Zwölftel je vollen Monat (§ 5 BUrlG). Ein dreimonatiges Praktikum ergibt also fünf Urlaubstage; Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet.
- Entgeltfortzahlung: Vergütete Praktikanten erhalten bei Krankheit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen die Vergütung weiter; die Wartezeit von vier Wochen gilt auch hier.
- Zeugnis: Über § 26 BBiG gilt § 16 BBiG – der Betrieb muss bei Beendigung ein schriftliches Zeugnis mit Angaben zu Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie zu den erworbenen Fertigkeiten ausstellen; auf Verlangen auch mit Angaben zu Leistung und Verhalten.
- Probezeit und Kündigung: Die Probezeit darf nach § 26 BBiG unter einem Monat liegen; in der Probezeit ist jederzeit ohne Frist kündbar, danach nur aus wichtigem Grund oder – durch den Praktikanten – mit vier Wochen Frist bei Aufgabe der Berufsrichtung (§ 22 BBiG).
- Mutterschutz und Unfallversicherung: Praktikantinnen im Sinne von § 26 BBiG unterliegen ausdrücklich dem Mutterschutzgesetz (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 MuSchG). Alle Praktikanten sind über den Betrieb in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und der Berufsgenossenschaft zu melden.
Sozialversicherung: drei Varianten
Die Beitragspflicht hängt nicht vom Mindestlohn ab, sondern davon, ob das Praktikum vorgeschrieben ist und wann es liegt. Die Stichworte, die Krankenkassen und Rentenversicherung verwenden, sind Zwischenpraktikum (während des Studiums), Vor- und Nachpraktikum (vor Studienbeginn oder nach dem Abschluss) sowie freiwilliges Praktikum.
| Variante | Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung | Rentenversicherung | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum (immatrikuliert) | versicherungsfrei | versicherungsfrei | unabhängig von Dauer, Wochenstunden und Entgelt; die Person bleibt studentisch krankenversichert. Minijob-Regeln spielen keine Rolle. |
| Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum | versicherungspflichtig | versicherungspflichtig | gilt als betriebliche Berufsbildung; die Geringfügigkeitsregeln greifen nicht. Ohne Entgelt trägt der Betrieb die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung allein auf ein fiktives Entgelt von 1 Prozent der Bezugsgröße – 2026 sind das 39,55 Euro im Monat. |
| Freiwilliges Praktikum mit Vergütung | normales Beschäftigungsverhältnis | normales Beschäftigungsverhältnis | bis 603 Euro im Monat als Minijob mit Pauschalbeiträgen über die Minijob-Zentrale, darüber voll versicherungspflichtig. Bei eingeschriebenen Studierenden mit höchstens 20 Wochenstunden greift das Werkstudentenprivileg (nur Rentenversicherung). |
| Freiwilliges Praktikum ohne Vergütung | keine Beschäftigung gegen Entgelt | keine | keine Beiträge, aber Meldung zur Unfallversicherung; der Mindestlohn ist trotzdem zu prüfen – unbezahlt bleibt nur, was unter eine Ausnahme des § 22 MiLoG fällt. |
Die Einordnung sollte vor dem ersten Tag feststehen, weil sie die Anmeldung bestimmt: Vor- und Nachpraktikanten werden wie Auszubildende mit eigenem Personengruppenschlüssel gemeldet, Minijob-Praktikanten über die Minijob-Zentrale, Zwischenpraktikanten nur zur Unfallversicherung. Bei Unsicherheit lohnt eine kurze Rückfrage bei der Krankenkasse des Praktikanten, bevor die erste Abrechnung läuft.
Aufzeichnungspflicht: wann die Stunden dokumentiert werden müssen
Sobald ein Praktikant Arbeitnehmer im Sinne des MiLoG ist, gilt auch § 17 MiLoG. Danach müssen Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte und für alle Beschäftigten in den Wirtschaftsbereichen des § 2a SchwarzArbG Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten folgenden Kalendertages aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren. Zu diesen Branchen gehören unter anderem das Bau-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Speditionen und Logistik, die Gebäudereinigung, das Schaustellergewerbe, die Fleischwirtschaft und seit dem 1. Januar 2026 auch das Friseur- und Kosmetikgewerbe. Ein Praktikant in der Gastronomie oder im Handwerksbetrieb auf der Baustelle fällt damit in dieselbe Aufzeichnungspflicht wie das Stammpersonal – auch dann, wenn er vom Mindestlohn ausgenommen ist, denn die Ausnahme in § 22 betrifft nur die Vergütung, nicht den Arbeitnehmerstatus.
Unabhängig von § 17 MiLoG gilt seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) die allgemeine Pflicht, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen und zu nutzen – für alle Arbeitnehmer, also auch für Praktikanten. Und wer den Mindestlohn schuldet, muss im Streitfall belegen können, dass die gezahlte Vergütung geteilt durch die geleisteten Stunden nicht unter 13,90 Euro liegt. Ohne Aufzeichnung gilt im Zweifel die Darstellung des Praktikanten.
Praktisch heißt das: Praktikanten werden im selben System erfasst wie das Team, mit eigener Sollzeit aus dem Nachweis, mit Pausen und mit der jeweils passenden Grenzprüfung – Arbeitszeitgesetz für Volljährige, Jugendarbeitsschutz für Minderjährige. Bei Aplano werden Praktikanten wie alle Beschäftigten mit Vertragsdaten und Wochenstunden angelegt, erfassen per App, Browser oder Tablet-Terminal, und die Pausen- und Ruhezeitregeln geben Hinweise, sobald eine Buchung die hinterlegten Grenzen verletzt; Auswertungen und Exporte liefern die Stundensumme für die Mindestlohnkontrolle und die Lohnabrechnung. Die Zeiterfassung ist im Pro-Tarif zu 4,50 € pro Mitarbeiter und Monat (netto) enthalten und 14 Tage ohne Kreditkarte testbar; auf Capterra steht die Plattform bei 4,8 von 5 aus 113 Bewertungen, auf OMR Reviews bei 4,7 von 5 aus 206 Bewertungen (Stand Juli 2026). Was für Minijobber und Aushilfen aufgezeichnet werden muss, behandelt der Beitrag zu Minijobbern und Aushilfen; wie eine Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit abläuft, der Beitrag zur Zollprüfung.
Checkliste vor dem ersten Praktikumstag
- Art des Praktikums festlegen: Pflichtpraktikum (Ordnung zur Akte), Orientierungs- oder begleitendes Praktikum (Dauer höchstens drei Monate, Enddatum fixieren) oder mindestlohnpflichtiges Praktikum.
- Nachweis nach § 2 Abs. 1a NachwG ausstellen: Lernziele, Beginn und Dauer, tägliche Praktikumszeit, Vergütung, Urlaub – schriftlich, unterschrieben, vor dem ersten Tag.
- Sozialversicherung klären: Zwischen-, Vor-/Nach- oder freiwilliges Praktikum; Anmeldung entsprechend, Unfallversicherung immer.
- Arbeitszeitgrenzen hinterlegen: ArbZG oder JArbSchG je nach Alter, Sollzeit aus dem Nachweis, keine Abend- und Wochenendeinsätze für Minderjährige.
- Zeiterfassung ab Tag 1: In Minijobs und § 2a-Branchen binnen sieben Tagen aufzeichnen, zwei Jahre aufbewahren; überall sonst mindestens die Erfassung nach dem BAG-Beschluss.
- Verlängerung nur bewusst: Jede Verlängerung über drei Monate hinaus löst bei freiwilligen Praktika den Mindestlohn für die gesamte Dauer aus – dann lieber gleich als befristetes Arbeitsverhältnis vereinbaren.
Häufige Fragen
Wie viel muss ein Praktikant 2026 mindestens verdienen?
Wenn keine Ausnahme des § 22 Abs. 1 MiLoG greift, den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde, ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 2.409 Euro im Monat (2027: rund 2.531 Euro). Ausgenommen sind Pflichtpraktika, freiwillige Orientierungs- und begleitende Praktika bis drei Monate sowie Einstiegsqualifizierungen; für diese ist keine Vergütung vorgeschrieben.
Was passiert, wenn ein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate dauert?
Dann entfällt die Ausnahme für das gesamte Praktikum: Nach herrschender Auffassung ist der Mindestlohn rückwirkend ab dem ersten Tag zu zahlen, nicht erst ab dem vierten Monat. Unterbrechungen wegen Krankheit oder Urlaub sind unschädlich, wenn die Abschnitte sachlich und zeitlich zusammenhängen und die drei Monate insgesamt nicht überschritten werden (BAG, 30.01.2019 – 5 AZR 556/17). Wer verlängern will, sollte stattdessen ein befristetes Arbeitsverhältnis schließen.
Wie lange darf ein Praktikant am Tag arbeiten?
Volljährige Praktikanten unterliegen dem Arbeitszeitgesetz: acht Stunden werktäglich, bis zu zehn Stunden mit Ausgleich innerhalb von sechs Monaten, Pausen ab sechs Stunden, elf Stunden Ruhezeit. Für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, Beschäftigung nur zwischen 6 und 20 Uhr und freien Wochenenden. Noch vollzeitschulpflichtige Kinder dürfen im Betriebspraktikum höchstens sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Braucht ein Praktikant einen schriftlichen Vertrag?
Einen Nachweis in jedem Fall: § 2 Abs. 1a NachwG verlangt, dass der Betrieb spätestens vor Beginn die wesentlichen Bedingungen schriftlich niederlegt, unterschreibt und aushändigt – Parteien, Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer, tägliche Praktikumszeit, Vergütung, Urlaub und anwendbare Tarifverträge. In der Praxis erfüllt ein unterschriebener Praktikumsvertrag mit diesen Angaben die Pflicht.
Hat ein Praktikant Anspruch auf Urlaub?
Ja. Praktikanten gehören nach § 2 BUrlG zu den Arbeitnehmern und haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei kürzeren Praktika entsteht ein Zwölftel je vollen Monat (§ 5 BUrlG): drei Monate ergeben fünf Tage, Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet.
Muss die Arbeitszeit von Praktikanten aufgezeichnet werden?
In Minijobs und in den Branchen des § 2a SchwarzArbG – etwa Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung, Logistik, Fleischwirtschaft, Friseur- und Kosmetikgewerbe – müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach § 17 MiLoG binnen sieben Tagen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Das gilt auch für vom Mindestlohn ausgenommene Praktikanten, weil die Ausnahme nur die Vergütung betrifft. Außerhalb dieser Bereiche greift die allgemeine Erfassungspflicht nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022, und bei mindestlohnpflichtigen Praktika ist die Stundensumme der einzige Beleg dafür, dass der Mindestlohn eingehalten wurde.
Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Quellen und Stand
- § 22 MiLoG – Persönlicher Anwendungsbereich, gesetze-im-internet.de.
- § 17 MiLoG – Erstellen und Bereithalten von Dokumenten, gesetze-im-internet.de.
- § 26 BBiG – Andere Vertragsverhältnisse, gesetze-im-internet.de.
- § 2 NachwG – Nachweispflicht, Absatz 1a für Praktikanten, gesetze-im-internet.de.
- § 2 BUrlG – Geltungsbereich und § 5 BUrlG – Teilurlaub, gesetze-im-internet.de.
- § 5 JArbSchG – Verbot der Beschäftigung von Kindern und § 7 JArbSchG, gesetze-im-internet.de.
- § 2 ArbZG – Begriffsbestimmungen, gesetze-im-internet.de.
- BAG, Urteil vom 30.01.2019 – 5 AZR 556/17 (Unterbrechung des Orientierungspraktikums).
- BAG, Urteil vom 19.01.2022 – 5 AZR 217/21 (Pflichtpraktikum als Zulassungsvoraussetzung für ein Studium).
- AOK Arbeitgeberservice – Praktikanten in der Sozialversicherung, Stand 2026.
Redaktionelle Prüfung: Redaktion zeiterfassung-kleinbetrieb.de. Stand 18. September 2026. Mindestlohn 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027) nach der Mindestlohnanpassungsverordnung 2025; Bezugsgröße 2026: 3.955 Euro monatlich; Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 Euro. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind Gesetzestext und die Auskunft der Einzugsstelle im Einzelfall. Die Rechtsinhalte ersetzen keine Beratung im Einzelfall.